Rechtsschutzversicherung

gewerblicher Rechtsschutz

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

WAS IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

WER IST VERSICHERT?

• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

• Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen
und Grundstücken
• Fahrer-Rechtsschutz
• Spezial-Straf-Rechtsschutz
• Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz

• Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
• Forderungsmanagement (i.d.R. durch Kooperation des Versicherers
mit einem externen Dienstleister)
Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz,
Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-
Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
Daten-Rechtsschutz vor Gerichten Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-
Rechtsschutz abzuschließen. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte
Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT
VERSICHERBAR?

• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter
Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise
Deckungslösungen kennen.