Vertrauensschadenversicherung

Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers vernichten.

WAS IST VERSICHERT?

Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen, wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen. Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat, sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT
VERSICHERBAR?

• Aufwendungen für Personenschäden
• Schäden, die anderweitig versichert werden können
• Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Sollund
Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben.
• Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
• Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innere Unruhen,
Kernenergie, Erdbeben, Explosion
• Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte
bekannt sind